Ausgangspunkt
Mannheim
326941 Tsd Einwohner:innen
Sektor Strom
Der sog. SolarBonus der Stadt Mannheim umfasst Förderungen für Dach-, Fassaden- und Balkon-PV-Anlagen. Die Förderrichtlinien berücksichtigen dabei die Zielvorgabe der Vollbelegung von Wohnhausdächern sowie der sozialen Gerechtigkeit mittels Sonderboni für einkommensschwache Haushalte.
THG Einsparungen
Photovoltaik-Anlagen ermöglichen die Nutzung von klimafreundlicher Solarenergie zur Stromversorgung. Der Ausbau von PV trägt langfristig zu einer Verdrängung fossiler Energieträger bei.
Das Umweltbundesamt (2022) hat für die Maßnahme (Förderprogramme für PV-Anlagen) im Rahmen des Teilberichts “Klimaschutzpotenziale in Kommunen” ein THG-Einflusspotenzial von 12,3 Mt CO2e errechnet.
Einfache Umsetzung
Für die Umsetzung des Förderprogramms genügte ein politischer Beschluss. Der zentrale Austausch erfolgt zwischen der Stadtverwaltung und den ortsansässigen Wohngebäudeeigentümer*innen bzw. -mieter*innen. Es bedarf personeller und zeitlicher Ressourcen zur Prüfung der Anträge sowie für stichprobenartige Besichtigungen der installierten Anlagen.
Wirtschaftlichkeit
Die Summe der Fördermittel ist im Haushaltsplan der Stadt Mannheim festgelegt. Nach Erschöpfung dieser Fördermittel können keine weiteren Förderungen gewährt werden. Aus der Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Einsparungen oder Gewinne, langfristig kann die Stadt jedoch von einer ortsnahen, unabhängigen und stabilen Energieversorgung profitieren.
Weitere Vorteile Ja
Privatpersonen profitieren unmittelbar von der finanziellen Förderung. Für die Neuinstallation von Dach-PV-Anlagen können Fördermittel von bis zu 2.700€ abgerufen werden, sofern die geeignete Dachfläche voll belegt oder eine Leistung von mind. 15 kWp installiert wird. Zusätzlich gefördert werden Balkon-PV-Anlagen bis 800 W Wechselrichterleistung, wobei einkommensschwache Haushalte 80% der Kosten erstattet bekommen. Für die Realisierung von Mieterstrommodellen zahlt die Stadt Mannheim einen Bonus von max. 3.000€.
Öffentliche Wirkung Multiplikatoreffekt
Positive Erfahrungen werden in der Nachbarschaft geteilt, wodurch weitere Privatpersonen zur Neuinstallation von Photovoltaikanlagen angeregt werden.
Weitere Beispiele
Die Stadt Düsseldorf zahlt eine um 20% höhere Fördersumme beim Einsatz von zertifizierten Cradle-to-Cradle-PV-Modulen. Auch die Installation von stationären Batteriesystemen wird finanziell unterstützt.
In einigen Bundesländern wurden in den letzten Jahren neue Regelungen für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden erlassen. Die folgende Webseite bietet einen ersten Überblick:
Da das Stadtgebiet Nürnberg über 8.000 denkmalgeschützte Dächer aufweist, hat das Hochbauamt der Stadt einen Leitfaden zur Installation von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen im Denkmalbereich verfasst. Auf dem Dach des Neuen Rathauses wurden bereits 2014 rote Indach-PV-Module installiert, die kaum sichtbar und daher mit dem Denkmalschutzstatus des Gebäudes vereinbar sind.
https://www.nuernberg.de/imperia/md/bauordnungsbehoerde/dokumente/leitfaden_pv_denkmalschutz.pdf