Ausgangspunkt
Remscheid
115422 Tsd Einwohner:innen
Sektor LULUCF
Seit 2011 sind Kommunen zur Abwägung von Belangen des Klimas in der Bauleitplanung verpflichtet (BauGB § 1 Abs. 5). Für eine systematische Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung nutzt die Stadt Remscheid eine sog. Klima-Checkliste im Rahmen der Bauleitplanung, deren Ergebnis als gutachterliche Einschätzung im Umweltbericht und in der Begründung angeführt wird. Die Checkliste wurde gemeinsam mit der RWTH Aachen und den Städten Solingen und Wuppertal entwickelt, auf Grundlage des Leitfadens „Klimaschutz/-anpassung in der Bauleitplanung“ der Stadt Remscheid, und im Rahmen des Projekts „BESTKLIMA“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefördert (2014-2017).
Die Klima-Checkliste für die Bauleitplanung dient als übertragbare Grundlage für andere Kommunen.
THG Einsparungen
Die Klima-Checkliste dient der frühzeitigen Berücksichtigung der Klimaschutz- und Klimaanpassungsbelange im Planungsprozess. Mit ihrer Hilfe werden Planungen energetisch optimiert und Potenziale zur Reduktion des THG-Ausstoßes identifiziert. So können bspw. Neubaugebiete möglichst günstig für die Nutzung von Solarenergie gestaltet werden, etwa mit einer vorgegebenen Ausrichtung der Dachfirste.
Berechnungen zum THG-Einsparpotenzial bei Anwendung einer solchen Checkliste in allen deutschen Kommunen stehen derzeit noch aus.
Einfache Umsetzung
Die Zuständigkeit für die Erstellung der Klima-Checkliste im Rahmen der Bauleitplanung liegt bei den Fachabteilungen der Stadtplanungs- und Umweltämter. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, externe wissenschaftliche und rechtliche Expertise sowie wertvolle Erfahrungen aus anderen Kommunen in die stadtspezifische Checkliste einzubringen. Im Falle neuer wissenschaftlicher Erkentnisse oder (kommunal)politischer Anforderungen an Klimaschutz und Klimaanpassung, kann zudem eine Fortschreibung der Checkliste erforderlich werden.
Wirtschaftlichkeit
Die Kommunen sind gemäß BauGB § 1 Abs. 5 ohnehin dazu verpflichtet, die Belange des Klimas in der Bauleitplanung abzuwägen und gleichrangig gegenüber anderen Belangen zu bewerten. Die Klima-Checkliste ermöglicht dabei eine systematische und gut dokumentierte Abwägung, die letztlich die Rechtssicherheit von Bebauungsplänen unterstützt. Für die Erstellung und ggf. Aktualisierung der Klima-Checkliste bedarf es personeller Ressourcen, darüber hinaus fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Weitere Vorteile Ja
Für die Bürger:innen ergeben sich durch Anwendung der Klima-Checkliste keine finanziellen Vorteile. Klimaangepasste Siedlungsstrukturen (z. B. Schaffung innerörtlicher Wasser- und Grünflächen statt neuer Versiegelung) können sich positiv auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung auswirken sowie die Resilienz im Falle von Extremereignissen wie Hitzeperioden oder Starkregen erhöhen.
Öffentliche Wirkung Kommune als Vorbild; Akzeptanzförderung
Durch Anwendung der Klima-Checkliste im Rahmen der Bauleitplanung wird sichergestellt, dass alle Vorhaben gleichermaßen geprüft werden und die Prüfung transparent erfolgt (Akzeptanzförderung). Zudem geht die Kommune u. a. durch die Etablierung zukunftsweisender Energiestandards als Vorbild voran.
Weitere Beispiele
Die hier vorgestellte Klima-Checkliste findet ebenso in den Städten Wuppertal und Solingen Anwendung.