Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauten in Köln

Die Stadt Köln stellt verbindliche Anforderungen an neu zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude. 

Bewertung der Best Practice

THG Einsparungen:

★☆☆

Einfache Umsetzung:

★★★

Wirtschaftlichkeit:

★★☆

Weitere Vorteile:

Nein

Öffentliche Wirkung:

Ausgangspunkt

Köln

1095520 Tsd Einwohner:innen

 

 

Sektor Gebäude

Zur maximalen Reduktion der CO2-Emissionen im Gebäudesektor hat die Stadt Köln 2022 Klimaschutzleitlinien für die Umsetzung nicht-städtischer Neubauten verabschiedet. Sie gelten verbindlich für alle neu zu errichtenden Wohn- und Nichtwohngebäude, für deren Planungsrecht ein Bebauungsplan erforderlich ist oder die auf Flächen errichtet werden, die von der Stadt Köln veräußert werden oder auf denen Erbbaurecht bestellt wird. Die darin enthaltenen Anforderungen werden regelmäßig aktualisiert und angepasst.  

 

THG Einsparungen ★☆☆

Die Leitlinien zum Klimaschutz tragen zu einer erheblichen Senkung des Energiebedarfs im Gebäudesektor bei und bewirken zugleich eine Verdrängung fossilen Stroms sowie fossiler Wärme.

Das Umweltbundesamt (2022) hat für die Maßnahme (Anpassung der Bauleitplanung/ städtebaulichen Verträge hinsichtlich Klimaneutralität) im Rahmen des Teilberichts “Klimaschutzpotenziale in Kommunen” ein THG-Einflusspotenzial von bis zu 0,09 Mt CO2e errechnet.

Einfache Umsetzung ★★★

Die Umsetzung der Maßnahme ist als vergleichsweise einfach zu bewerten, da ein politischer Beschluss ausreicht. Zuvor ist allerdings ein gewisser Koordinations- und Überzeugungsaufwand innerhalb der Verwaltung und Politik erforderlich.

Wirtschaftlichkeit ★★☆

Für die Entwicklung der Leitlinien sowie die Qualitätssicherung und Information nach Beschluss fallen in erster Linie personelle Kosten an. Durch die Maßnahme werden keine städtischen Einnahmen generiert.

Weitere Vorteile
Nein

Aus den Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauten in Köln ergeben sich keine unmittelbaren Vorteile für die Allgemeinheit.

Öffentliche Wirkung

Wenngleich die Leitlinien eine Standardisierung von Anforderungen leisten, ist nicht auszuschließen, dass Bürger:innen wie Bauherr:innen sie als zusätzliche finanzielle und planerische Belastung wahrnehmen.

Quellen

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=105637

https://www.stadt-koeln.de/artikel/69175/index.html