Ausgangspunkt
Köln
1095520 Tsd Einwohner:innen
Sektor Gebäude
Zur maximalen Reduktion der CO2-Emissionen im Gebäudesektor hat die Stadt Köln 2022 Klimaschutzleitlinien für die Umsetzung nicht-städtischer Neubauten verabschiedet. Sie gelten verbindlich für alle neu zu errichtenden Wohn- und Nichtwohngebäude, für deren Planungsrecht ein Bebauungsplan erforderlich ist oder die auf Flächen errichtet werden, die von der Stadt Köln veräußert werden oder auf denen Erbbaurecht bestellt wird. Die darin enthaltenen Anforderungen werden regelmäßig aktualisiert und angepasst.
THG Einsparungen
Die Leitlinien zum Klimaschutz tragen zu einer erheblichen Senkung des Energiebedarfs im Gebäudesektor bei und bewirken zugleich eine Verdrängung fossilen Stroms sowie fossiler Wärme.
Das Umweltbundesamt (2022) hat für die Maßnahme (Anpassung der Bauleitplanung/ städtebaulichen Verträge hinsichtlich Klimaneutralität) im Rahmen des Teilberichts “Klimaschutzpotenziale in Kommunen” ein THG-Einflusspotenzial von bis zu 0,09 Mt CO2e errechnet.
Einfache Umsetzung
Für die Erlassung der Leitlinien war ein politischer Beschluss ausreichend. Im Vorhinein bedarf es dazu eines gewissen Koordinations- und Überzeugungsaufwands innerhalb der kommunalen Verwaltung und Politik.
Wirtschaftlichkeit
Für die Entwicklung der Leitlinien sowie die Qualitätssicherung und Information nach Beschluss fallen in erster Linie personelle Kosten an. Durch die Maßnahme werden keine städtischen Einnahmen generiert.
Weitere Vorteile Nein
Aus den Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauten in Köln ergeben sich keine unmittelbaren Vorteile für die Allgemeinheit.
Öffentliche Wirkung
Wenngleich die Leitlinien eine Standardisierung von Anforderungen leisten, ist nicht auszuschließen, dass Bürger:innen wie Bauherr:innen sie als zusätzliche finanzielle und planerische Belastung wahrnehmen.