Ausgangspunkt
Stadt Münster
307071 Tsd Einwohner:innen
Sektor Strom
Der Münsteraner Stadtrat hat für neue Wohngebäude eine Pflicht zur Installation einer Photovoltaik-Anlage eingeführt. Diese gilt auch bei bereits bestehenden Gebäuden, wenn eine grundlegende Dachsanierung durchgeführt wird. Für Nichtwohngebäude besteht die Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage. Der Standard wird in allen städtebaulichen Verträgen sowie Grundstückskaufverträgen und Erbbaurechtsverträgen mit der Stadt Münster festgeschrieben.
THG Einsparungen
Der Ausbau Erneuerbarer Energien, darunter auch Photovoltaik, verdrängt fossile Energien aus dem Stromnetz. Das Umweltbundesamt (2022) hat für die Maßnahme „Festlegung eines PV-Nutzungsgebots über städtebauliche Verträge und im Bebauungsplan für alle Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäude)“ im Rahmen des Teilberichts „Klimaschutzpotenziale in Kommunen“ ein THG-Einsparpotenzial von 0,60 Mt CO2e bei Umsetzung in allen deutschen Kommunen errechnet.
Einfache Umsetzung
Die Stadt Münster hat sich eigenständig durch einen politischen Beschluss des Stadtrats im Juni 2022 für eine PV-Pflicht für Neubauten eingesetzt. Das Bundesland NRW hat zwar 2021 bereits eine PV-Pflicht beschlossen, diese gilt allerdings nur für Parkplätze und nicht für Wohngebäude.
Wirtschaftlichkeit
Aktuell fördert die Stadt Münster die Installation von PV-Anlagen nicht mehr mit finanziellen Mitteln – d.h. hier entstehen für die Kommune keine Kosten. Allerdings könnten eventuell Personalkosten für die Prüfung der Einhaltung des Solarstandards anfallen, die nicht amortisiert würden.
Für die Eigentümer:innen, die die PV-Anlagen auf ihren Neubauten installieren, amortisieren sich die Kosten meist innerhalb von 10-15 Jahren.
Weitere Vorteile Ja
Eine PV-Pflicht hat zahlreiche weitere Vorteile neben der Einsparung von Treibhausgasemissionen. So profitieren private Hausbesitzer:innen ebenso wie Unternehmen von geringeren Stromkosten und haben Teil an der Energiewende. Unter Umständen wird zudem die lokale Wirtschaft gefördert, dadurch dass insbesondere Planungsbüros und Installateur:innen für die Umsetzung gefragt sind.
Öffentliche Wirkung Akzeptanzförderung
Wenn immer mehr Neubauten sichtbar Solaranlagen haben, wird PV-Nutzung zunehmend als normal, sicher und eventuell auch als erstrebenswert wahrgenommen. Denn wenn Eigentümer:innen von positiven Erfahrungen sprechen, kann das weitere überzeugen (unabhängig von einer PV-Pflicht) und Vorurteilen gegenüber Solaranlagen entgegenwirken. Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden könnten also durch die steigende Dichte von PV-Anlagen motiviert werden, ebenfalls eine Installation in Erwägung zu ziehen. Da die Anforderungen des Solarstandards auch dann als erfüllt gelten, wenn die entsprechende Anlage durch Dritte errichtet und betrieben wird, fördert die Maßnahme zugleich die Entstehung von Bürgerenergiegenossenschaften. Des Weiteren wird die Akzeptanz für die PV-Pflicht dadurch gefördert, dass die Anforderungen für alle Akteure gelten, d.h. für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen.