Es empfiehlt sich, sich frühzeitig verwaltungsintern darüber zu informieren, bis zu welchen Fristen man noch Haushaltsmittel beantragen kann. Erst nach der Aufstellung des Haushaltsplan steht fest, ob die beantragten Mittel in voller Höhe genehmigt wurden.
Darüber hinaus muss mit der Kämmerei abgestimmt werden, welche Summe für die Umsetzung einer oder mehrere Klimaschutzmaßnahmen benötigt wird. Erst bei Zustimmung der Kämmerei wird eine Verwaltungsvorlage der Politik zur Abstimmung vorgelegt. In den politischen Gremien wird dann entschieden, ob die Mittel bewilligt werden und somit die Maßnahme umgesetzt werden kann.
Klimaschutzmaßnahmen, die aus dem kommunalen Haushaltsplan finanziert werden, sollten daher (wenn möglich) mit Vorlauf angegangen werden. Einige Klimaschutzmaßnahmen kosten wenig, und können aus bestehenden Mitteln finanziert werden, siehe auch Sofortmaßnahmen.