Beschaffung von Verwaltung und Unternehmen

Work in progress

Die Beschaffung von Produkten und der Bezug von Dienstleistung für Verwaltungen und Unternehmen ist ein wesentlicher Hebel, um die Klimaneutralität voranzutreiben.

Zunehmend treiben Vergabestellen und Einkaufsabteilungen Klimaneutralität über das Beschaffungswesen voran. Eine Reihe von Teilaspekten sind dabei wichtig:

  1. Klimaneutrale Produkte vs. klimaneutrale Lieferanten: Grundsätzlich kann sowohl ein Produkt oder eine Dienstleistung klimaneutral hergestellt werden oder auch ein ganzes Unternehmen klimaneutral sein bzw. sich auf einem Pfad zur Klimaneutralität befinden. Wir empfehlen – abhängig von der Art und dem Volumen der zu beschaffenden Produkte und Dienstleistungen – klimarelevante Auswahlkriterien entweder für das Produkte oder die anbietenden Unternehmen oder beide anzuwenden. Wichtig sind dabei zwei Dinge:
    1. Der Scope: Wurden bei der Betrachtung der Klimawirkungen auch alle Vorleistungen sowie die nachgelagerten Aktivitäten in der Wertschöpfungskette wie Vertrieb, Nutzung und Entsorgung betrachtet oder nur die Leistungen des Lieferanten selbst?
    2. Wurden Emissionen wirklich vermieden oder nur kompensiert? Kompensation ist in vielerlei Hinsicht fragwürdig und sollte erst zum Einsatz kommen, wenn Emissionen nicht mehr weiter reduziert werden können (für schätzungsweise 5% residuale Emissionen). Aktuell behaupten Klimaneutralitätssiegel meist, dass ein Produkt klimaneutral sei und begründen dies mit Kompensationen. Besser ist es, auf ein Unternehmen zu setzen, das einen glaubwürdigen Klimaneutralitätspfad eingeschlagen hat. Dies zertifiziert z.B. die Science Based Targets initiative
  2. Nutzung von Einkaufsplattformen: Einkaufsplattformen bieten zunehmend für die bei ihnen gelisteten Produkte und Unternehmen Nachhaltigkeitsratings und Siegel an. Diese können ggf. eine Orientierung geben. Wichtig dabei: Siegel, die jetzt Klimaneutralität zertifizieren, setzen typischerweise auf Kompensation. Das ist Etikettenschwindel. Besser ist es, Unternehmen zu unterstützen, die ernsthaft ihre Emissionen reduzieren und nicht behaupten, schon klimaneutral zu sein (s.o.).
  3. Langfristiges Commitment und klare Signale: Beispielsweise hat der britische National Health Service (NHS) das klare Commitment (s. hier auf S. 30) ausgegeben, vor dem Ende des Jahrzehnts nur noch von Unternehmen zu beschaffen, die eine mindestens genauso ehrgeizige Roadmap für die Klimaneutralität verfolgen wie der NHS selber. Ein solches Signal zeigt den Lieferanten die Zielrichtung und ermöglicht es ihnen, sich mittelfristig dahin zu entwickeln. Damit ein solches Ziel glaubwürdig ist, empfehlen wir, das Kriterium der Klimaneutralität im Einkauf/Vergabewesen so bald wie möglich bei allen Ausschreibungen entscheidungsrelevant zu machen und die Gewichtung des Kriteriums planbar jedes Jahr zu erhöhen, bis es im Zieljahr ein Muss– bzw. Ausschlusskriterium wird.
  4. Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder Körperschaften der öffentlichen Hand: Wenn Produkte und Dienstleistungen bisher nicht in der gewünschten Qualität im Markt verfügbar sein sollten, kann durch die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder Kommunen ggf. die notwendige Nachfrage erzeugt werden.
  5. Zusammenarbeit mit Lieferanten: Um Klimaneutralität zu erreichen, sind für manche Produkte und Dienstleistungen noch Produkt– oder Systeminnovationen notwendig, insbesondere, im Bereich der Circular Economy. Hier kann es sich lohnen, eng mit Lieferanten zusammenzuarbeiten, um diese Innovationen zu ermöglichen.
  6. Umsetzung:  Um Klimaschutz bzw- neutralität in der Beschaffung berücksichtigen zu können, müssen ggf. die entsprechenden Dienstanweisungen, Vergaberichtlinien etc. angepasst und die Verantwortlichen ggf. entsprechend geschult werden.
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