Reduktionspfad

Work in progress

Der Reduktionspfad definiert die Ziele für die Reduktion der Treibhausgasemissionen bis zur Klimaneutralität

Wenn wir klimaneutral werden wollen, heißt das, dass wir uns Ziele für die Reduktion unsere Treibhausgasemissionen vornehmen müssen. Diese Ziele werden typischerweise von einer Stelle wie der Klimaleitstelle erarbeitet und dann in einem Stadt- oder Gemeinderat verabschiedet.

Konkret bedeutet das,

  1. dass wir die aktuellsten Emissionszahlen, die uns vorliegen, als Ausgangspunkt und das entsprechende Jahr als Referenz-Jahr nehmen.
  2. dass wir uns ein Ziel-Jahr vornehmen, in dem die Emissionen auf Netto-Null  sinken sollen. (Netto-Null bedeutet, es wird noch Sockelemissionen geben, die jedoch auf dem Gebiet der Kommune ausgeglichen werden.)
  3. uns einen Pfad von den aktuellen Emissionen im Referenz- bis zu den auf Netto-Null reduzierten Emissionen im Ziel-Jahr vornehmen. Dieser Pfad kann beispielsweise linear oder s-förmig verlaufen (s. Abbildung; die Begründung für den s-förmigen Verlauf ist, dass es zunächst eine Zeit braucht, bis die Maßnahmen anfangen zu wirken und Verhaltensweisen oder Technologien sich in der Fläche durchsetzen, und es gegen Ende immer schwieriger wird, die restlichen Emissionen auch noch zu eliminieren, s.a.  Designing a net zero roadmap for healthcare: Technical methodology and guidance Abschnitt 8.4.).
  4. aus der Kurve Jahresziele ableiten und aus diesen Gesamtzielen Sektorziele pro Jahr.

    Reduktionspfade
    Linearer und s-förmiger Reduktionspfad im Vergleich

Um das Zieljahr zu ermitteln, gibt es zwei Varianten:

  1. Es wird einfach ein Jahr gewählt, das mit dem Zieljahr des Bundes-Klimaschutzgesetzes 2045  bzw. des jeweiligen Landesklimaschutzgesetzes vereinbar ist.
  2. Es wird ein Emissions-Restbudget ermittelt, das mit dem 1,5°-Ziel vereinbar ist. Dieses lässt sich aus dem Gesamt-Restbudget der Bundesrepublik Deutschland ermitteln, z.B. indem man den auf die Kommune entfallenden Anteil an der Gesamtbevölkerung oder am Brutto-Inlandsprodukt zugrunde legt. Dann wird ein Reduktionspfad so modelliert, dass die auf Basis dieses Pfades für die Zukunft geplanten Emissionen das Rest-Budget nicht überschreiten. Das Zieljahr für die Klimaneutralität ist dann das Jahr, in dem das Budget verbraucht ist.

Der wesentliche Unterschied der beiden Varianten liegt aber nicht nur in der Bestimmung des Zieljahres, sondern v.a. darin, dass in Variante 2 ein Verfehlen der Ziele in einem Jahr erzwingt, dass im nächsten Jahr mehr gespart wird, damit das Budget eingehalten wird. Variante 1 (Ziele lediglich auf Basis gesetzlicher Vorgaben) bewirken dies nicht. Wenn ein solches Ziel verfehlt wurde, werden (je nach Gesetz) ggf. Sofortmaßnahmen fällig, es gibt aber per se keinen Mechanismus, der dafür sorgt, dass etwaige Sofortmaßnahmen ausreichend sind, um die inzwischen zu viel emittierten Treibhausgase wieder auszugleichen.

Wenn man das Zieljahr auf Basis des 1,5°-Restbudgets definiert, werden die Reduktionsziele wesentlich ambitionierter ausfallen. Lt. Gutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen läuft das 1,5°-konforme Budget für Deutschland 2031 ab, das 1,75°-konforme Budget 2040; 2045 ist also deutlich zu spät. Das Wuppertal-Institut ist in einem Gutachten allerdings zu dem Schluss gekommen, das Klimaneutralität für Deutschland bis 2035 zwar sehr ambitioniert, aber technisch grundsätzlich machbar wäre.

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