Viele Maßnahmen brauchen vorgelagerte Planungs- und Analysemaßnahmen, z.B. Ausbauplanung für Windkraft oder Wärmeplanung. Sofortmaßnahmen können direkt angeschoben werden ohne Abhängigkeit von anderen Akteuren.
Vor dem Hintergrund der notwendigen schnellen Reduktion von Treibhausgasen ist es umso wichtiger, dass viele Maßnahmen sofort angeschoben werden können. Gerade auch die Erstellung des Klimaschutzkonzepts bzw. Klimaaktionsplans dauert oft lange. In der Zwischenzeit muss die Kommune trotzdem bereits loslegen, denn wir können es uns nicht erlauben, monatelang abzuwarten. Einige Maßnahmen können nur von Politik und Verwaltung angegangen werden (z.B. Änderung des Stellplatzschlüssels), andere können durch die Zivilgesellschaft durchgeführt werden (z.B. Solarparty).
In unterschiedlichen Sektoren gibt es Maßnahmen, die vergleichsweise wenig Planungsvorlauf bedeuten (Auswahl):
Übergreifende Maßnahmen
- Einstellung von Personal für Klimaschutzmanagement (Förderung über NKI möglich)
- Einrichtung einer Klima-Governance Struktur und Planungsstruktur für die systematische Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen und der Verankerung von Klimaschutz als Queraufgabe in allen Bereichen der kommunalen Verwaltung
- Gründung/Einberufung eines Vereins für Klimaneutralität für Unternehmen mit dem Ziel die Unternehmerschaft mit an Board zu holen, gegenseitige Lernerfahrung im Bereich Klimaschutz zu teilen und ambitionierte Klimaschutz-Selbstverpflichtungen zu entwickeln, z.B. Klimaneutrales Waldeck-Frankenberg
Energie
- Photovoltaik-Ausbau in der Kommune anstoßen
- Aufbau von PV-Anlagen auf kommunalen Liegenschaften
- Förderungen und Gratis-Beratung möglich, z.B. in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz
- Verpachtung der Flächen als Möglichkeit für finanzschwache Kommunen
- Kampagne für den Ausbau von Solarenergie, z.B. „Dein-Dach-kann-mehr“ in Kirchheim unter Teck
- Einrichtung Förderung für Kauf von Balkonkraftwerken (Liste von Kommunen mit bereits existierender Förderung)
- Förderung Mieter-Strom-Modelle
- Durchführung von Solarparties, z.B. über Pack’sDrauf
- Aufbau von PV-Anlagen auf kommunalen Liegenschaften
- Neu-Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen im Zuge des Wind-an-Land-Gesetz (2023) durch die Kommune in Abstimmung mit dem Planungsträger
- Absenkung der Raumtemperatur in allen kommunalen Einrichtungen
- Gründung oder Unterstützung bei Gründung von Bürgerenergiegesellschaften
- Kommunales Energiemanagement
- Überwachung und Einsparung der Energieverbräuche in kommunalen Liegenschaften durch Energiebeauftragte
Verkehr
- Keine Beschaffung mehr von fossil betriebener Mobilität im kommunalen Fuhrpark
- Aktive Parkraumpolitik und Integration in kommunale Verkehrsentwicklungsplanung (z.B. Göttinger Parkraummanagement)
- Umstellung des Stellplatzschlüssel: Regelungen zum Stellplatzbau legt die Anzahl der Pkw- und Fahrrad-Stellplätze fest, die
mit Gebäude-Neubau entstehen sollen. Hier gibt es auch sogeannte Maximalstandards für Stellplätze, die die Anzahl an Fahrzeugen reduzieren soll. Die Pflicht zum Bau von Stellplätzen wurde in Berlin und Hamburg bereits aufgehoben (Difu 2021). - Kommunen können Stellplatzsatzungen im Rahmen der Landesbauordnungen beschließen und so Einfluss auf die (Mindest-)Anzahl an Auto- oder auch Fahrradstellplätzen nehmen (vgl. z.B. Dortmund oder Krefeld). Durch die Aufhebung oder Anpassung der Stellplatzbauverpflichtung dürfen weniger neue Auto-Parkplätze entstehen, wenn die Gebiete gut mit dem ÖPNV angebunden sind und der Umweltverbund generell konkurrenzfähiger werden.
- Parkraumbewirtschaftung umstellen: Die Kommune kann das Parken im öffentlichen Raum unattraktiver machen und die Mehreinnahmen in Klimaschutzmaßnahmen investieren. Gleichzeitig muss die ÖPNV- und Fahrradinfrastruktur so ausgebaut werden, dass die Mobilität und Erreichbarkeit hoch bleibt.
- Bewohnerparken: Die Instandhaltung und Verwaltung der Parkplätze ist für die Kommunen eine kostspielige Angelegenheit. Die Bewohner:innen mehr an diesen Kosten zu beteiligen, füllt die kommunalen Kassen etwas auf und kann sich positiv auf die Verkehrsmittelwahl der Bürger:innen hinsichtlich einer Stärkung des Umweltverbandes auswirken (z.B. Göttingen). Auch eine Staffelung entlang der Autogröße bzw. dem Autogewicht ist möglich (z.B. Tübingen).
- Umstellung des Stellplatzschlüssel: Regelungen zum Stellplatzbau legt die Anzahl der Pkw- und Fahrrad-Stellplätze fest, die
- Einrichtung von Pop-Up Fahrradstreifen
- Einrichtung von Tempo-30-Zonen, autofreien Straßen oder gesonderte Busspuren: Das Verkehrsministerium hat eine Reform des Straßenverkehrs angekündigt, in der Kommunen deutlich mehr Entscheidungskompetenz bei den Kommunen liegen soll, z.B. bei der Einrichtung von Tempo-30-Zonen (Spiegel 2023).