Kommunale Wärmeplanung

Work in progress

Die Wärmeplanung analysiert die aktuelle Wärmeversorgung und -nutzung und den zu erwartenden Wärmebedarf einer Kommune, um darauf aufbauend erneuerbare lokale Wärmepotenziale zu definieren und auf deren Ausbau strategisch hinzuarbeiten.

Basierend auf der Wärmeplanung (auch Wärmeleitplanung) entstehen in den unterschiedlichen Quartieren Wärmenetze und Anlagen zur Einspeisung erneuerbarer Wärme. Gleichzeitig werden an den Standorten ohne Wärmenetze individuelle Lösungen erneuerbarer Wärmeversorgung aufgebaut (Wärmepumpe, Solarthermie).

Auf kommunaler Ebene wird, koordiniert durch die kommunale Verwaltung, gemeinsam mit den relevanten Akteuren ein Fahrplan inkl. Szenarien für die lokale erneuerbare Wärmeversorgung erstellt. Dieser umfasst eine Bestandsaufnahme des Gebäudebestands (und entstehenden Neubaus) und der Wärmeversorgung, Entwicklung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und die Aufstellung von Potenzialen nachhaltiger Wärmequellen.

Auf Quartiersebene entscheidet sich, welche Wärmeversorgung genutzt wird und Priorisierungen von technologischen Entwicklungspfaden werden definiert, z.B. individuelle Versorgung (Wärmepumpen, Solarthermie) oder leitungsgebundene zentrale/dezentrale regenerative Nah- bzw. Fernwärmenetze sowie Wärme- und Eisspeicher.

Die Wärmeplanung umfasst das gesamte Gemeindegebiet, d.h. die privaten Wohngebäude, die kommunalen Liegenschaften und die gewerblichen/industriellen Gebäude (KEAN 2022).

Ferner ermöglicht eine kluge Wärmeplanung die Einspeisung von Abwärmepotentialen, die bei der Produktion oder Nutzung von Energie, wie zum Beispiel in Kraftwerken, Industrieanlagen oder Gebäuden, anfallen. Durch die Nutzung dieser Abwärme kann Energie eingespart und die Umwelt geschont werden.

Die Ausführung erfolgt durch Verwaltung, z.B. Umweltamt, Stadtplanungsamt, (Hoch-)bauamt, Klimaschutz- und Quartiersmanagement mit Beteiligung der Stadtwerke, Gas- und Fernwärmeversorger, Kraftwerksbetreiber, Wohnungswirtschaft, ggf. Industrie/GHD (zur Wärmeversorgung Nicht-Wohngebäude).

Die kommunale Wärmeplanung wird durch das Förderprogramm der Nationalen Klimaschutzinitiative NKI gefördert (90 – 100 % Förderquote in 2023, 60 – 80 % 2024). In einigen Bundesländern ist die Erstellung einer Wärmeplanung teilweise bereits verpflichtend (HH, SH, NS und BaWü für große Kreisstädte und Stadtkreise).

Weitere Infos unter:

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