Bürgerenergiegemeinschaft

Work in progress

Energiegenossenschaften sind eine Möglichkeit, lokal produzierten Strom gemeinsam zu nutzen und davon finanziell zu profitieren.

Wenn die eigene PV-Anlage mehr Strom liefert, als man selber verbraucht, wird der Strom ins allgemeine Stromnetz eingespeist. Hierfür erhält man jedoch nur eine geringe Einspeisevergütung, während der Nachbar aus der Mietswohnung gleichzeitig Strom teuer beim Energieversorger einkaufen muss.

Energiegenossenschaften schaffen eine Möglichkeit, Strom untereinander zu teilen und so Stromkosten einzusparen.  Mehrere Bürger:innen schließen sich dabei zu einer Genossenschaft zusammen und betreiben gemeinsam Stromerzeuger wie PV-Anlage oder Windrad.  Der erzeugte Strom steht dann allen Genoss:innen zum Selbstkostenpreis zur Verfügung. Nur was in der Genossenschaft nicht verbraucht wird, wird dann noch ins Gesamtnetz eingespeist.

Auch hier gibt es hohe bürokratische Hürden. Durch neue EU-Verordnungen sollen Energiegenossenschaften zukünftig vereinfacht werden. Entsprechende Gesetze gibt es bisher in Österreich und Italien.

Nach dem neuen EEG 2023 können in Deutschland gem. § 22b EEG 2023 Bürgerenergiegesellschaften gegründet werden, um lokal gemeinsam Strom zu produzieren. Seit 2023 wurden die Bedingungen für Bürgerenergiegenossenschaften verbessert, so stehen Bürgerenergiegesellschaften nicht mehr ausschließlich für Windenergieprojekte, sondern auch für Solarprojekte offen. Außerdem haben Geossenschaften Ausshreibefreiheit bei Windenergieanlagen an Land ( bis 18 MW) sowie Solaranlagen (6MW).

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschitz fördert über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA 2023) ab 2023 die Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase (70 % der Planungs- und Genehmigungskosten, bis max. 200.000 Euro pro Projekt) von Windenergieanlagen von Bürgerenergiegesellschaften (BMWK 2022).

 

 

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