Verkehrswendeplanung

Work in progress

Mit einer Verkehrswendeplanung setzt die Verwaltung die nötigen Rahmenbedingungen und schafft die Voraussetzungen, die für eine Entwicklung zu einem klimaneutralen Verkehrssektor nötig sind.

Die Stadtverwaltung muss ihren Teil dazu beitragen, dass der private und geschäftliche Verkehr in der Kommune klimaneutral wird. Hierfür muss die Stadt planerisch tätig werden. Sie kann darauf Einfluss nehmen welchen Verkehrsträgern wie viel Platz zur Verfügung steht, und den Verkehr leiten und regeln. Zusätzlich stellt die Kommune durch Straßen, Wege aber auch ein ÖPNV-Netz mit Zügen und/oder Bussen ein Infrastrukturnetz bereit, auf das sie Einfluss nehmen kann. Zuletzt setzt eine Stadt außerdem nötige Rahmenbedingungen, damit der Verkehr in der Stadt für möglichst viele Menschen möglichst effizient und klimafreundlich funktioniert. Dies kann z.B. die Förderung von klimaneutralen Verkehrsmitteln durch eine Pflicht für Fahrradstellplätze oder Sanktionierung oder Verbot von emissionsreichen und viel Platz verbrauchenden Verkehrsmitteln durch Parkraummanagement oder Umweltzonen geschehen. Hierfür müssen Klimaschutzmanager*innen, Stadtplaner*innen und Verkehrsplaner*innen gut vernetzt arbeiten und mit der nötigen Entscheidungskompetenz ausgestattet werden.

Über 800 Landkreise, Städte und Gemeinden engagieren sich aktuell dafür, den Kommunen auch mehr Gestaltungsfreiheit bei der Einrichtung von Tempo-Limits zu geben, denn derzeit legt der §45 der Straßenverkehrsordnung – ein Bundesgesetz – fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann. Das Verkehrsministerium hat jedoch eine Reform des Straßenverkehrs angekündigt, in der Kommunen deutlich mehr Entscheidungskompetenz bei den Kommunen liegen soll, z.B. bei der Einrichtung von Tempo-30-Zonen.

 

 

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